Für Ihre Anfrage vorbereiten
- Aufbauart und tatsächlich mitverkaufte Ausstattung bestimmen den Prüfungsumfang.
- Zulässiges Gesamtgewicht im Auflieger-Formular in Kilogramm angeben.
- Prüfberichte, längere Standzeiten und Transportfähigkeit gesondert klären.
Den Auflieger eindeutig beschreiben
Bei einem Auflieger ist der Aufbau der Ausgangspunkt der Bewertung. Ein Kühlauflieger, ein offener Plateauauflieger und ein Koffer erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Wählen Sie im Bewertungsformular deshalb zuerst den passenden Typ. Die Erstzulassung hilft, das Alter einzuordnen; Achsen und zulässiges Gesamtgewicht ergänzen die wichtigsten technischen Eckdaten.
Entnehmen Sie das zulässige Gesamtgewicht den Fahrzeugunterlagen und tragen Sie es im Auflieger-Formular in Kilogramm ein. Schätzen Sie technische Werte nicht anhand ähnlicher Fahrzeuge. Wenn Sie einen Wert nicht eindeutig zuordnen können, klären wir ihn mit Ihnen im Gespräch.
Welche Nachweise die Bewertung unterstützen
Für die erste Anfrage werden keine Dokumente hochgeladen. Halten Sie die vorhandenen Unterlagen für die weitere Prüfung bereit. Wichtig sind Nachweise, die sich dem konkreten Auflieger zuordnen lassen.
- Fahrzeugunterlagen und Identifikationsnummer.
- Vorhandene Berichte über Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen.
- Rechnungen über Arbeiten an Bremsen, Fahrwerk, Aufbau und Elektrik.
- Bei Kühlaufliegern Angaben zu Aggregat, Betriebsstunden und Wartung.
- Bei besonderen Aufbauten Datenblätter, Zubehör und vorhandene Nachweise.
Zustand von Aufbau und Fahrwerk angeben
Nennen Sie bekannte Mängel am Aufbau und an der Technik. Dazu gehören beispielsweise Undichtigkeiten, beschädigte Böden, verschlissene Planen, Probleme mit Türen oder erkennbare Schäden am Rahmen. Auch längere Standzeiten und vorausgegangene Reparaturen sind für die Einordnung relevant.
Die allgemeine Zustandsauswahl im Formular ist der Einstieg. Einzelheiten klären wir anschließend mit Ihnen. Bei einem Kühlauflieger ist etwa entscheidend, was über den Zustand des Kühlaggregats bekannt ist. Eine Beschreibung oder ein Foto ersetzt dabei keine technische Untersuchung.
Aufbauarten nach ihrer Aufgabe unterscheiden
Bei einem Planenauflieger stehen unter anderem Plane, Dachmechanik, Boden und vorhandene Ladungssicherungsausstattung im Gespräch. Bei einem Koffer kommen Türen, Dichtungen und die Beschaffenheit des geschlossenen Aufbaus hinzu. Beim Kühlauflieger werden Aufbau und Kälteanlage zusätzlich getrennt betrachtet.
Notieren Sie Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Auslieferungszustand. Ein nachträglich geänderter Aufbau oder fehlende Ausrüstung sollte anhand der vorhandenen Unterlagen erklärt werden. Übernehmen Sie keine Traglast, Innenhöhe oder Eignungszusage aus einem ähnlichen Modell, wenn sie für Ihren Auflieger nicht belegt ist.
Prüfberichte nicht mit uneingeschränkter Einsatzfähigkeit verwechseln
§ 29 StVZO sieht Untersuchungen von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie die Aufbewahrung entsprechender Berichte vor. Halten Sie die für Ihren Auflieger vorhandenen Dokumente bereit, einschließlich erkennbarer offener Punkte. Ob eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen ab.
Nach längerer Standzeit oder einer späteren Beschädigung kann zusätzlicher Klärungsbedarf bestehen. Eine Plakette ersetzt deshalb keine Betrachtung des heutigen Zustands. Vor einer Fahrt oder Überführung sind Zulassung, Prüflage und technische Sicherheit gesondert zu klären.
Verfügbarkeit und Transport abstimmen
Ein Auflieger kann noch im laufenden Betrieb gebraucht werden oder bereits abgestellt sein. Teilen Sie uns mit, wann er tatsächlich übergeben werden kann und an welchem Standort er steht. Bei länger abgestellten Fahrzeugen sollte geklärt sein, ob und unter welchen Bedingungen ein Transport möglich ist.
Eine mögliche Abholung wird für das konkrete Fahrzeug vereinbart. Fällige Prüfungen, Fahrbereitschaft, Zugang zum Hof und erforderliche Ausrüstung sind dabei gemeinsam zu betrachten. Es gibt keine pauschale Abholzusage aus dem Online-Formular.
Eigentum und Umfang des Verkaufs klären
Wenn der Auflieger finanziert oder geleast ist, müssen Verkaufsberechtigung und gegebenenfalls Ablöse vor einem Verkauf geklärt sein. Stimmen Sie außerdem ab, welches Zubehör mitverkauft wird. Dazu können etwa Palettenkästen, Ersatzräder, Trennwände oder zusätzliche Ausstattung gehören.
Den Kaufpreis vereinbaren wir nach Prüfung des tatsächlichen Zustands. Preis, Zahlungsweg, Zubehör und Übergabe gehören in die schriftliche Vereinbarung. Die erste Anfrage und Einschätzung sind kostenlos und verpflichten Sie nicht zum Verkauf.
Diese Ratgeber helfen bei der Vorbereitung
Häufige Fragen
Welche Angaben verlangt die Bewertung für einen Auflieger?
Das Formular fragt Typ, Erstzulassungsjahr, Achsenanzahl, zulässiges Gesamtgewicht in Kilogramm und allgemeinen Zustand ab. Hinzu kommen Bundesland und Kontaktdaten. Besondere Ausstattung, Prüfberichte und konkrete Schäden werden anschließend im Gespräch ergänzt, weil dafür kein Text- oder Dokumentenfeld vorhanden ist.
Kann ich einen länger abgestellten Auflieger anbieten?
Eine Anfrage ist möglich. Nennen Sie die Standzeit im anschließenden Kontakt und klären Sie, ob Zugang, Rollfähigkeit und Anschlüsse bekannt sind. Eine frühere Nutzung oder vorhandene Prüfplakette bestätigt nicht automatisch den aktuellen Zustand nach langer Standzeit. Die Transportplanung richtet sich nach dem konkreten Fahrzeug.
Soll ich einen Kühlauflieger über diese Seite anfragen?
Sie können die Auflieger-Bewertung verwenden und als Typ Kühlkoffer auswählen. Für die Vorbereitung hilft außerdem die eigene Seite zum Kühlauflieger: Dort werden Aggregat, Temperaturführung, Aufbau und vorhandene ATP-Unterlagen getrennt betrachtet.
